- Akzessorietät des Strafrechts
- сущ.
юр. акцессорность уголовного права
Универсальный немецко-русский словарь. Академик.ру. 2011.
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Akzessorietät — (Adjektiv: akzessorisch, von lat. accedere „hinzutreten ) ist ein allgemeiner Rechtsbegriff, der die Abhängigkeit des Bestehens eines Rechtes von dem Bestehen eines anderen Rechts kennzeichnet. Inhaltsverzeichnis 1 Akzessorietät im Kreditwesen… … Deutsch Wikipedia
Beihilfe nach der Tat — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Dem Begriff Beihilfe kommt im Strafrecht gegenüber dem sonstigen rechtlichen oder ökonomischen Gebrauch eine… … Deutsch Wikipedia